Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hafeneger Motorsport GmbH, Piepersberg 25, 42653 Solingen, Deutschland
(im Folgenden „HM“ genannt)
E-Mail: info@hafeneger-renntrainings.de
Tel.: +49 (0) 212-2215003
Fax: +49 (0)212-380 3 668
Handelsregister: HRB 30159, Amtsgericht: Wuppertal
Geschäftsführer: Philipp Hafeneger
USt-IdNr.: DE326726978
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Vertragsinhalt, Vertragsschluss
Nach Anmeldung des Teilnehmers für die jeweilige Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung. Durch diese Bestätigung kommt der Vertrag zwischen Hafeneger Motorsport GmbH an den Kunden zustande. Die Vertraglichen Leistungen (Art, Umfang) ergeben sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für die gebuchte Veranstaltung. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Solingen.


Zahlungsfristen, Zahlungsarten
Der Teilnehmer verpflichtet sich nach seiner verbindlichen Anmeldung die Teilnahmegebühr und eventuell gebuchter Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. HM behält sich vor, bei nicht fristgerechter Bezahlung vom Vertrag zurückzutreten und die gebuchte Veranstaltung zu stornieren.

SEPA-Lastschrift:
Mit dem erteilten SEPA-Mandat ermächtigt der Teilnehmer HM Zahlungen von seinem Konto einzuziehen. Die endgültige Zahlungs-/Nennbestätigung erhält der Teilnehmer automatisch nachdem HM den Betrag von seinem Konto abgebucht hat. Abbuchungen der Nenngebühren per SEPA-Lastschrift erfolgen ca. 6 Wochen vor der Veranstaltung.
Bei Anmeldungen, die HM erst 6 Wochen oder kurzfristiger vor dem Termin erreichen, werden die Nenngebühren umgehend eingezogen. Sollte eine Lastschriftrückgabe entstehen, ist HM berechtigt, die daraus entstandene Rückbelastungsgebühr in voller Höhe dem Teilnehmer zu berechnen. Die Gläubiger-Indentifikationsnummer von HM ist: DE40ZZZ00000170260. Die Mandatsreferenznummer des Teilnehmers ist in der Anmeldebestätigung ersichtlich und entspricht der Kundenummer.

Überweisung:
Die endgültige Zahlungs-/Nennbestätigung erhältst der Teilnehmer nach Zahlungseingang der Nenngebühr. Die Zahlung hat bis spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung zu erfolgen. Bei Anmeldungen, die HM erst 8 Wochen oder noch kurzfristiger vor der Veranstaltung erreichen, ist der Betrag umgehend zu begleichen.


Stornierungsbedingungen
  • Bei Stornierungen bis 90 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 20 € an
  • Bei Stornierungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 30 € an
  • Bei Stornierungen bis 15 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Stornierungsgebühr von 100 € an
  • Bei Stornierungen unter 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn gibt es keine Erstattung der Nenngebühr
Stornierungen werden nur schriftlich per E-Mail an info@hafeneger-renntrainings.de akzeptiert.
Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die Veranstaltung noch nicht bezahlt wurde.

Nennung eines Ersatzfahrers
Ein Ersatzfahrer kann bis 24 Std. vor Veranstaltungsbeginn genannt werden.Die Nennung eines Ersatzfahrers hat schriftlich per E-Mail an info@hafeneger-renntrainings.de zu erfolgen und wird gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,-€ umgebucht.
Eventuelle Versicherungsleistungen können nicht auf den Ersatzfahrer übertragen werden.


Haftungsausschluss
Die Teilnehmer/innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von HM. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises  beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Motorrad genutzt wurde, verhängt. Die Geldbuße wird sofort fällig. Für den Zustand der Rennstrecke übernimmt HM keine Gewähr.


„Höhere Gewalt“
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die die Firma Hafeneger Motorsport GmbH nicht zu vertreten hat (z.B. extreme Wettersituationen, Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen), nicht stattfinden, so wird in diesem Fall die Teilnahmegebühr dem Teilnehmer in voller Höhe auf sein Guthabenkonto gutgeschrieben. Ausgenommen davon ist die Rücktrittsversicherung. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Veranstaltung gilt als durchgeführt/stattgefunden wenn die Papierabnahme vor Ort öffnet (am Vortag des Fahrbetriebs 18 Uhr). Sollte während der Veranstaltung „höhere Gewalt“ eintreten, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung der Nenngebühr.
Werden im Rahmen angebotene Sonder/- Inklusivleistungen der Firma Hafeneger Motorsport GmbH (wie z.B. Catering, Boxenplätze, Rennen, Zeitnahme, Instruktion etc.), die von Lieferungen und Leistungen Dritter abhängig sind, nicht erbracht, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Nenngebühr, sollte die Fahrzeit verkürzt werden oder komplett ausfallen (wie z.B. Öl, Sturz, Fahrbahnschäden, schlechtes Wetter etc.).


Versicherung
Jedem Teilnehmer wird empfohlen eine von HM angebotene Unfallversicherung dringend abzuschließen. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss mit der Nennung zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein.
Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.
Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen.
Für den ausreichenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.


Allgemeine Bedingungen und Vorschriften während der Veranstaltung
Alle Teilnehmer müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung kann ebenfalls eine Verweigerung der Teilnahme erfolgen. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt.
Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.

 


Technische Bestimmungen
Bei Veranstaltungen von HM sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen! Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer-/innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.
Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.
Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.
Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten (92 dB Sachsenring, 100 dB Lausitzring, 98 dB Hockenheim, 98 dB Oschersleben, 101 dB Most, 107 dB Brünn. 105 dB Valencia, 101 dB dynamisch Mettet). Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.
Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtiger Bremsanlage oder mit abgebautem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen. Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.


Bekleidung
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, insofern keiner in die Kombi eingearbeitet ist. Es werden nur Fahrer/innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung zugelassen (unbeschädigter Integralhelm (Klapphelme sind NICHT erlaubt), Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe).
 
Rechte
Die Hafeneger Motorsport GmbH hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Jegliche Aufnahmen von Teilnehmern und deren Begleitpersonen dürfen ohne zusätzliche Freigabe veröffentlicht werden. Bei den von uns durchgeführten Veranstaltungen haben ausschließlich von uns autorisierte Fotografen und Videoproduzenten das Recht, zu fotografieren/filmen und diese Aufnahmen gewerblich zu verwerten. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von 500,- € Standmiete je Veranstaltungstag.


Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nicht autorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge! Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten.
Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.


Anweisungen
Jeder Teilnehmer/in und Helfer/in hat den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.


Schlussbestimmungen
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Solingen.
 
Stand 28. Oktober 2023